Der Digitale Produktpass (DPP) wird für immer mehr Produktgruppen zu einer konkreten regulatorischen Anforderung innerhalb der Europäischen Union. Unternehmen sollten deshalb bereits heute prüfen, welche Produkte betroffen sein können, welche Produktdaten vorhanden sind und wie sich die notwendigen Informationen künftig digital bereitstellen und verwalten lassen.
Der Digital Product Passport wird nicht für alle Produkte gleichzeitig verpflichtend. Die Europäische Union führt ihn schrittweise für bestimmte Produktgruppen ein. Zu den relevanten Bereichen gehören unter anderem Batterien, Textilien, Reifen, Aluminium, Eisen und Stahl, Möbel sowie weitere Produktgruppen. Für bestimmte Batterien gilt bereits ab dem 18. Februar 2027 eine verbindliche DPP-Anforderung. Für weitere Produktgruppen werden die konkreten Anforderungen über produktspezifische EU-Rechtsakte festgelegt.
Für Unternehmen bedeutet das: 2027 ist kein einheitlicher Stichtag für alle Produkte, aber ein wichtiger Zeitraum für die praktische Umsetzung des Digital Product Passport. Wer betroffen sein könnte, sollte deshalb nicht erst auf den konkreten Starttermin warten.
Was ist der Digitale Produktpass?
Der Digital Product Passport (DPP), auf Deutsch Digitaler Produktpass, ist ein digitaler Datensatz mit relevanten Informationen zu einem Produkt, seinen Bestandteilen und gegebenenfalls Materialien.
Ziel des DPP ist es, Produktinformationen innerhalb der Lieferkette und über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg besser verfügbar, strukturiert und nachvollziehbar zu machen. Je nach Produktgruppe können beispielsweise Informationen über Materialien, Herkunft, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Recycling oder weitere Produkteigenschaften relevant sein.
Der DPP ist damit mehr als ein einfacher QR-Code.
Ein QR-Code oder ein anderer Datenträger kann zwar verwendet werden, um den Zugang zu einem DPP zu ermöglichen. Der eigentliche DPP besteht jedoch aus den dahinterliegenden strukturierten Produktinformationen und der entsprechenden technischen und rechtlichen Infrastruktur.
Die Europäische Kommission beschreibt den DPP als digitalen Container für Produktinformationen. Dabei wird die eigentliche Produktinformation grundsätzlich dezentral beim jeweiligen Wirtschaftsakteur oder einem DPP-Dienstleister gespeichert, während das zentrale EU-DPP-Register unter anderem Identifikatoren und bestimmte Registrierungsdaten verwaltet.
Warum wird der Digitale Produktpass eingeführt?
Eine zentrale Grundlage für den Digital Product Passport ist die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR), also die EU-Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte.
Die ESPR schafft den regulatorischen Rahmen dafür, Nachhaltigkeits- und Produktanforderungen für bestimmte Produktgruppen festzulegen. Der Digital Product Passport soll dabei helfen, relevante Informationen entlang der Wertschöpfungskette digital verfügbar zu machen.
Für Unternehmen bedeutet das perspektivisch eine stärkere Digitalisierung von Produktinformationen.
Daten, die heute beispielsweise in:
- PDF-Datenblättern
- Excel-Dateien
- ERP-Systemen
- Produktinformationssystemen
- Zertifikaten
- Prüfberichten
- Lieferantendokumenten
- technischen Dokumentationen
gespeichert sind, müssen je nach Produktgruppe und konkreten gesetzlichen Anforderungen möglicherweise strukturiert zusammengeführt und digital bereitgestellt werden.
Was ändert sich?
Eine der wichtigsten Fragen lautet: Ist der Digitale Produktpass ab 2027 für alle Unternehmen Pflicht?
Die Antwort lautet: Nein.
Der DPP wird schrittweise eingeführt. Welche Unternehmen tatsächlich betroffen sind, hängt unter anderem von der jeweiligen Produktgruppe, der einschlägigen EU-Rechtsgrundlage und den konkreten produktspezifischen Anforderungen ab.
Nach dem aktuellen Zeitplan der Europäischen Kommission sind unter anderem folgende Entwicklungen vorgesehen:
| Zeitraum | Relevante Entwicklung |
|---|---|
| 2026 | Anforderungen unter anderem für Eisen und Stahl |
| 18. Februar 2027 | DPP wird für bestimmte Batterien verpflichtend |
| 2027 | Weitere produktgruppenspezifische Anforderungen, unter anderem für Textilien, Reifen und Aluminium |
| 2028 | Möbel |
| 2029 | unter anderem Matratzen und bestimmte IKT-Produkte |
Die konkreten Anforderungen werden dabei nicht allein durch die ESPR bestimmt. Für bestimmte Produktgruppen existieren beziehungsweise entstehen auch eigenständige EU-Rechtsakte, die Anforderungen an einen DPP vorgeben können. Dazu gehören beispielsweise die Batterieverordnung und weitere sektorale Rechtsakte.
Wichtig: Der Zeitplan beschreibt die Einführung verschiedener Produktgruppen. Unternehmen sollten deshalb immer prüfen, welche konkrete Regelung für ihre Produkte gilt.
Ab wann ist der DPP Pflicht?
Es gibt nicht den einen DPP-Stichtag für alle Unternehmen.
Stattdessen werden die Anforderungen schrittweise eingeführt.
Ein besonders konkreter Termin ist der 18. Februar 2027. Ab diesem Datum wird der Digital Product Passport für bestimmte große Batterien verpflichtend, darunter bestimmte Batterien für Elektrofahrzeuge, leichte Verkehrsmittel und industrielle Anwendungen.
Für andere Produktgruppen werden die konkreten Anforderungen über entsprechende Rechtsakte festgelegt.
Das bedeutet für Unternehmen:
Nicht der Kalender allein entscheidet, ob ein Unternehmen einen DPP benötigt. Entscheidend ist, ob das konkrete Produkt in den Anwendungsbereich einer entsprechenden EU-Regelung fällt.
Welche Unternehmen müssen sich mit dem DPP beschäftigen?
Die DPP-Anforderungen richten sich grundsätzlich an Wirtschaftsakteure, deren Produkte in den Anwendungsbereich der jeweiligen EU-Rechtsvorschriften fallen.
Je nach Produkt und Rolle können unter anderem folgende Akteure betroffen sein:
- Hersteller
- Importeure
- Bevollmächtigte Vertreter
- Händler
- Verkäufer bzw. Dealers
- Fulfilment-Dienstleister
- Unternehmen, die Produkte online beziehungsweise über Distanzverkauf anbieten
Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass insbesondere derjenige Wirtschaftsakteur, der das Produkt auf dem EU-Markt bereitstellt, eine zentrale Verantwortung für die Erstellung und Richtigkeit der entsprechenden Informationen trägt.
Für Unternehmen bedeutet das: Auch wer nicht selbst produziert, sollte prüfen, welche Rolle er innerhalb der Lieferkette einnimmt.
Was müssen Unternehmen jetzt vorbereiten?
Die gute Nachricht: Unternehmen müssen nicht darauf warten, dass der konkrete DPP für ihre Produktgruppe unmittelbar verpflichtend wird.
Die Vorbereitung kann bereits heute beginnen.
1. Betroffene Produkte identifizieren
Der erste Schritt besteht darin, das eigene Produktportfolio zu analysieren.
Unternehmen sollten sich beispielsweise folgende Fragen stellen:
- Welche Produkte verkaufen wir in der EU?
- Welche Produktgruppen könnten künftig unter DPP-Anforderungen fallen?
- Sind wir Hersteller, Importeur, Händler oder eine andere Art von Wirtschaftsakteur?
- Welche Produkte enthalten Batterien?
- Welche Produkte könnten unter zukünftige produktgruppenspezifische Anforderungen fallen?
- Welche unserer Produkte werden in mehreren EU-Mitgliedstaaten verkauft?
Eine solche Produktinventur schafft die Grundlage für alle weiteren Schritte.
2. Bestehende Produktdaten analysieren
Im nächsten Schritt sollten Unternehmen prüfen, welche Produktinformationen bereits vorhanden sind.
Typische Datenquellen sind:
- technische Datenblätter
- Produktbeschreibungen
- Stücklisten
- Zertifikate
- Prüfberichte
- Sicherheitsdaten
- Materialinformationen
- Lieferantendokumente
- ERP-Systeme
- PIM-Systeme
- Excel-Dateien
- PDF-Dokumente
Dabei geht es nicht nur darum, möglichst viele Daten zu sammeln.
Viel wichtiger ist die Frage:
Welche Daten werden für das konkrete Produkt und die konkrete gesetzliche Anforderung tatsächlich benötigt?
Die Anforderungen können sich je nach Produktgruppe unterscheiden.
3. Datenlücken identifizieren
In vielen Unternehmen liegen Produktinformationen bereits vor, allerdings verteilt über verschiedene Systeme und Dokumente.
Ein Beispiel:
Die Materialinformationen befinden sich im ERP-System, ein Zertifikat liegt als PDF vor, die technischen Eigenschaften stehen in einer Excel-Datei und bestimmte Angaben müssen beim Lieferanten angefragt werden.
Für einen funktionierenden DPP müssen solche Informationen strukturiert zusammengeführt werden.
Unternehmen sollten deshalb frühzeitig eine Data-Gap-Analyse durchführen:
| Frage | Beispiel |
|---|---|
| Welche Daten haben wir? | Material, Hersteller, Produktnummer |
| Wo liegen die Daten? | ERP, PDF, Excel |
| Welche Daten fehlen? | bestimmte Lieferanteninformationen |
| Wer liefert die fehlenden Daten? | Lieferant |
| Sind die Daten aktuell? | Prüfung erforderlich |
| Sind die Daten strukturiert? | teilweise |
| Können die Daten automatisiert verarbeitet werden? | prüfen |
Je früher diese Lücken erkannt werden, desto mehr Zeit bleibt für deren Schließung.
4. Lieferantendaten berücksichtigen
Der Digitale Produktpass betrifft nicht nur die Informationen, die ein Unternehmen selbst erzeugt.
Bei vielen Produkten sind Informationen aus der Lieferkette relevant.
Das kann beispielsweise bedeuten, dass Unternehmen Daten von:
- Rohstofflieferanten
- Komponentenherstellern
- Zulieferern
- Verpackungsherstellern
- Produktionspartnern
benötigen.
Die Europäische Kommission sieht den DPP ausdrücklich als Instrument für eine bessere Transparenz und Nachverfolgbarkeit innerhalb von Wertschöpfungsketten.
Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig klären:
Welche Produktdaten benötigen wir von unseren Lieferanten und in welcher Form können wir diese erhalten?
5. Produktdaten strukturieren
Ein häufiger Fehler besteht darin, den Digital Product Passport lediglich als zusätzliche Webseite oder QR-Code zu betrachten.
Tatsächlich ist die strukturierte Datenbasis entscheidend.
Unternehmen sollten deshalb prüfen:
- Welche Datenfelder existieren?
- Welche Produktidentifikatoren werden verwendet?
- Welche Datenformate sind relevant?
- Wie werden Änderungen dokumentiert?
- Wie werden Produktvarianten unterschieden?
- Wie werden Daten aus verschiedenen Quellen zusammengeführt?
- Wie können Informationen automatisiert aktualisiert werden?
Die Europäische Kommission arbeitet für das DPP-System mit technischen Standards für unter anderem eindeutige Identifikatoren, Interoperabilität, Datenträger, APIs, Datenaustausch und Datenspeicherung.
6. Bestehende IT-Systeme überprüfen
Unternehmen sollten außerdem prüfen, wie der DPP in die bestehende IT-Landschaft integriert werden kann.
Relevant können beispielsweise sein:
ERP
Enterprise Resource Planning-Systeme enthalten häufig Produkt-, Material- und Lieferantendaten.
PIM
Product Information Management-Systeme verwalten Produktinformationen und können eine wichtige Datenquelle darstellen.
PLM
Product-Lifecycle-Management-Systeme können technische Produktdaten und Entwicklungsinformationen enthalten.
DPP-Software
Spezialisierte Software kann Daten aus verschiedenen Quellen zusammenführen und für die Erstellung und Verwaltung von Digital Product Passports aufbereiten.
Eine wichtige Frage lautet deshalb:
Kann unser bestehendes System die benötigten DPP-Daten effizient bereitstellen oder benötigen wir eine zusätzliche Lösung?
7. Manuelle Prozesse auf Automatisierung prüfen
Bei wenigen Produkten kann eine manuelle Datenaufbereitung möglicherweise noch überschaubar sein.
Mit steigender Produktanzahl wächst der Aufwand jedoch schnell.
Besonders aufwendig können sein:
- Daten aus PDFs extrahieren
- Informationen aus verschiedenen Dokumenten zusammenführen
- fehlende Daten identifizieren
- Lieferanten kontaktieren
- Produktdaten validieren
- Daten aktualisieren
- DPPs für zahlreiche Produktvarianten erstellen
- Änderungen über den Produktlebenszyklus verwalten
Hier kann künstliche Intelligenz eine Rolle spielen.
KI kann beispielsweise dabei helfen, strukturierte Informationen aus unstrukturierten Dokumenten zu extrahieren und fehlende Angaben zu erkennen. Die konkrete Eignung hängt jedoch von den jeweiligen Daten, Qualitätsanforderungen und rechtlichen Vorgaben ab.
Wichtig: KI ersetzt nicht automatisch die Verantwortung des Unternehmens für die Richtigkeit der bereitgestellten Produktinformationen.
8. Das EU-DPP-Register berücksichtigen
Ein weiterer wichtiger Punkt für Unternehmen ist das Digital Product Passport Registry der Europäischen Union.
Das EU-DPP-Register wurde am 20. Juli 2026 operativ und stellt unter anderem die Infrastruktur für die Registrierung von DPPs bereit. Die Europäische Kommission stellt außerdem eine Testumgebung und technische Dokumentation zur Verfügung.
Das Register ist dabei nicht einfach eine zentrale Datenbank mit sämtlichen Produktinformationen.
Vielmehr fungiert es unter anderem als Index für Digitale Produktpässe. Die detaillierten Produktinformationen können dezentral beim jeweiligen Wirtschaftsakteur oder bei einem DPP-Dienstleister gespeichert werden.
Für Unternehmen ist deshalb wichtig, frühzeitig zu verstehen:
- Welche Informationen müssen registriert werden?
- Welche Daten bleiben beim Unternehmen?
- Welche technischen Schnittstellen werden benötigt?
- Wie wird die DPP-Registrierung in bestehende Prozesse integriert?
- Wie werden Änderungen verwaltet?
9. Verantwortlichkeiten festlegen
Der DPP ist kein reines IT-Projekt.
Er kann verschiedene Abteilungen eines Unternehmens betreffen:
- Geschäftsführung
- Produktmanagement
- Einkauf
- Supply Chain
- Qualitätssicherung
- Nachhaltigkeit
- Compliance
- IT
- Vertrieb
- Marketing
Deshalb sollte frühzeitig festgelegt werden:
Wer ist intern für die DPP-Umsetzung verantwortlich?
Ebenso wichtig ist die Frage, wer die Datenqualität kontrolliert und wer Änderungen an Produktinformationen freigibt.
10. Einen Pilot-DPP erstellen
Unternehmen müssen nicht sofort das komplette Produktportfolio digitalisieren.
Ein sinnvoller Vorbereitungsschritt kann ein Pilotprojekt sein.
Dafür kann beispielsweise ein repräsentatives Produkt ausgewählt werden.
Der Prozess könnte folgendermaßen aussehen:
Produkt auswählen → Datenquellen identifizieren → Daten sammeln → Datenlücken feststellen → Daten strukturieren → DPP erstellen → technische Anforderungen testen → Prozess dokumentieren
Ein solcher Pilot kann zeigen, wo im Unternehmen tatsächlich Probleme entstehen.
Vielleicht fehlen bestimmte Lieferantendaten.
Vielleicht liegen wichtige Informationen ausschließlich als PDF vor.
Vielleicht sind Produktvarianten nicht eindeutig strukturiert.
Oder vielleicht stellt sich heraus, dass die bestehenden IT-Systeme nicht ohne Weiteres miteinander kommunizieren.
Genau solche Erkenntnisse sind wertvoll, bevor ein DPP-Prozess auf das gesamte Produktportfolio ausgerollt wird.
Welche Daten braucht ein Digitaler Produktpass?
Es gibt keine universelle Datenliste, die für jedes Produkt identisch gilt.
Die konkreten Informationsanforderungen hängen von der jeweiligen Produktgruppe und dem geltenden EU-Rechtsrahmen ab.
Je nach Produkt können beispielsweise Informationen zu folgenden Bereichen relevant sein:
- Produktidentifikation
- Hersteller
- Produktionsinformationen
- Materialien
- Bestandteile
- Herkunft
- Nachhaltigkeit
- Reparierbarkeit
- Wiederverwendung
- Recycling
- Umweltleistung
- Konformität
- technische Eigenschaften
- Sicherheitsinformationen
- Lieferkette
Unternehmen sollten deshalb nicht einfach eine allgemeine DPP-Datenliste übernehmen, sondern die Anforderungen für ihre konkrete Produktgruppe prüfen.
DPP und QR-Code: Was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt.
Ein QR-Code ist ein möglicher Datenträger.
Der Digitale Produktpass ist die dahinterliegende digitale Produktinformation.
Vereinfacht:
Produkt → Datenträger → digitaler Zugriff → strukturierte Produktinformationen
Je nach konkreter Rechtsgrundlage und Produktgruppe können unterschiedliche technische Anforderungen gelten. Die EU arbeitet unter anderem an Standards für Datenträger und Interoperabilität.
Deshalb sollte ein Unternehmen nicht einfach nur einen QR-Code auf ein Produkt kleben und davon ausgehen, damit automatisch einen rechtskonformen Digital Product Passport umgesetzt zu haben.
Was passiert, wenn Unternehmen zu spät beginnen?
Ein häufig unterschätztes Problem ist nicht unbedingt die technische Erstellung eines DPP, sondern die Vorbereitung der benötigten Daten.
Wenn Produktinformationen über Jahre in unterschiedlichen Systemen und Dokumenten gespeichert wurden, kann die Zusammenführung zeitaufwendig sein.
Zusätzlich können externe Daten benötigt werden.
Beispielsweise: Ein Hersteller hat 2.000 Produkte im Sortiment. Für jedes Produkt existieren technische Datenblätter. Ein Teil der Materialinformationen liegt jedoch bei verschiedenen Lieferanten. Einige Dokumente sind veraltet und manche Informationen müssen zunächst strukturiert werden.
In diesem Fall besteht die eigentliche Herausforderung nicht darin, einen QR-Code zu generieren.
Die Herausforderung besteht darin, eine verlässliche, strukturierte und dauerhaft verwaltbare Datenbasis aufzubauen.
Digitaler Produktpass für KMU: Was sollten kleine Unternehmen tun?
Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sollten das Thema nicht ausschließlich als regulatorische Aufgabe betrachten.
Viele KMU verfügen nicht über große Compliance- oder IT-Abteilungen. Gleichzeitig können sie innerhalb ihrer Lieferketten mit DPP-relevanten Datenanforderungen konfrontiert werden.
Ein pragmatischer Start kann deshalb aus fünf Schritten bestehen:
1. Produktportfolio analysieren
Welche Produkte könnten betroffen sein?
2. Datenquellen erfassen
Wo befinden sich die benötigten Informationen?
3. Datenlücken finden
Welche Informationen fehlen?
4. Einen Pilotprozess aufbauen
Wie lässt sich ein einzelner DPP erstellen und verwalten?
5. Skalierbarkeit prüfen
Wie funktioniert der Prozess bei 10, 100 oder 10.000 Produkten?
Gerade der letzte Punkt ist entscheidend.
Ein Prozess, der bei fünf Produkten funktioniert, muss nicht automatisch bei mehreren tausend Produkten funktionieren.
Checkliste: Sind Sie auf den DPP 2027 vorbereitet?
Unternehmen können folgende Checkliste verwenden:
- ☐ Wir kennen die Produktgruppen unseres Unternehmens.
- ☐ Wir haben geprüft, welche Produkte potenziell unter DPP-Anforderungen fallen.
- ☐ Wir kennen unsere Rolle innerhalb der Lieferkette.
- ☐ Wir haben unsere relevanten Produktdaten identifiziert.
- ☐ Wir kennen unsere wichtigsten Datenquellen.
- ☐ Wir haben Datenlücken analysiert.
- ☐ Wir wissen, welche Informationen von Lieferanten benötigt werden.
- ☐ Wir haben Verantwortlichkeiten intern festgelegt.
- ☐ Wir haben unsere ERP-/PIM-/PLM-Systeme geprüft.
- ☐ Wir haben einen Prozess für Datenaktualisierungen definiert.
- ☐ Wir haben geprüft, welche technischen DPP-Anforderungen für unsere Produktgruppe gelten.
- ☐ Wir haben einen Pilot-DPP getestet.
- ☐ Wir beobachten die weiteren EU-Rechtsakte und technischen Vorgaben.
- ☐ Wir haben geprüft, ob eine DPP-Software die Umsetzung vereinfachen kann.
Je mehr dieser Punkte bereits geklärt sind, desto besser vorbereitet ist ein Unternehmen auf die konkrete Einführung der jeweiligen DPP-Anforderungen.
Kann KI bei der Erstellung des Digitalen Produktpasses helfen?
Ja, KI kann insbesondere bei der Datenaufbereitung und Automatisierung eine wichtige Rolle spielen.
Ein typischer Unternehmensprozess könnte beispielsweise so aussehen:
PDF hochladen → relevante Informationen automatisch erkennen → Produktdaten extrahieren → fehlende Informationen identifizieren → Daten strukturieren → Validierung → DPP erstellen
Dadurch kann der manuelle Aufwand reduziert werden.
Besonders interessant ist KI dort, wo Unternehmen bereits große Mengen unstrukturierter Dokumente besitzen.
Beispielsweise können Informationen aus:
- technischen Datenblättern
- Zertifikaten
- Prüfberichten
- Sicherheitsdokumenten
- Produktbeschreibungen
- Lieferantendokumenten
automatisiert verarbeitet werden.
Dabei gilt jedoch weiterhin: Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der relevanten Produktinformationen bleibt beim verantwortlichen Wirtschaftsakteur.
Wie DPP-Flash Unternehmen bei der Vorbereitung unterstützen kann
DPP-Flash unterstützt Unternehmen dabei, die Vorbereitung auf den Digitalen Produktpass zu digitalisieren und zu automatisieren.
Statt Produktinformationen ausschließlich manuell zusammenzutragen, können Unternehmen vorhandene Dokumente und Produktdaten zentral verarbeiten lassen.
Dabei kann der Prozess beispielsweise folgende Schritte umfassen:
Dokumente und Produktdaten hochladen → Informationen automatisch extrahieren → Daten auf Vollständigkeit prüfen → fehlende Angaben identifizieren → DPP-Daten strukturieren → digitalen Produktpass erstellen
Der Ansatz ist insbesondere für Unternehmen interessant, die bereits heute mit einer großen Menge an PDF-Dateien, Datenblättern, Zertifikaten und Lieferantendaten arbeiten.
DPP-Flash setzt dabei auf KI-gestützte Datenextraktion und automatisierte Prozesse, um die Erstellung und Verwaltung von Digital Product Passports zu vereinfachen.
Fazit: 2027 beginnt nicht am 1. Januar für alle Unternehmen
Der Digitale Produktpass wird nicht an einem einzigen Tag für sämtliche Produkte verpflichtend.
Stattdessen führt die Europäische Union das System schrittweise nach Produktgruppen und Rechtsgrundlagen ein. Für bestimmte Batterien ist der DPP ab dem 18. Februar 2027 verpflichtend; für weitere Produktgruppen werden die entsprechenden Anforderungen schrittweise festgelegt.
Für Unternehmen bedeutet das:
Wer erst dann mit der Vorbereitung beginnt, wenn der eigene konkrete Stichtag unmittelbar bevorsteht, kann wertvolle Zeit verlieren.
Die wichtigsten Vorbereitungsschritte sind deshalb:
- Betroffene Produkte identifizieren
- Produktdaten analysieren
- Datenlücken feststellen
- Lieferantendaten organisieren
- Daten strukturieren
- IT-Systeme überprüfen
- Verantwortlichkeiten festlegen
- Einen Pilot-DPP erstellen
- Automatisierungsmöglichkeiten prüfen
- Die regulatorische Entwicklung kontinuierlich verfolgen
Der Digitale Produktpass ist damit nicht nur eine neue regulatorische Anforderung, sondern auch ein Thema der digitalen Produktdatenverwaltung.
Unternehmen, die ihre Produktdaten bereits heute strukturiert erfassen, automatisieren und zentral verwalten, können sich dadurch frühzeitig auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.
Häufig gestellte Fragen zum Digitalen Produktpass (DPP) 2027
Ist der DPP ab 2027 für alle Produkte Pflicht?
Nein. Der Digitale Produktpass wird schrittweise für bestimmte Produktgruppen eingeführt. Welche Produkte betroffen sind und ab wann konkrete Pflichten gelten, hängt von der jeweiligen EU-Rechtsgrundlage und Produktgruppe ab.
Ab wann ist der DPP Pflicht?
Ein wichtiger Stichtag ist der 18. Februar 2027. Ab diesem Datum gelten DPP-Anforderungen für bestimmte Batterien. Für andere Produktgruppen gelten andere Zeitpläne.
Müssen KMU einen DPP erstellen?
KMU sind nicht pauschal von DPP-Anforderungen ausgenommen. Entscheidend ist, ob ihre konkreten Produkte unter die jeweilige EU-Regelung fallen.
Was muss in einem DPP stehen?
Das hängt von der jeweiligen Produktgruppe und den geltenden gesetzlichen Anforderungen ab. Je nach Produkt können beispielsweise Informationen zu Materialien, Herkunft, Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Wiederverwendung, Recycling oder weiteren Produkteigenschaften erforderlich sein.
Ist ein QR-Code ein Digital Product Passport?
Nein. Ein QR-Code kann als Datenträger beziehungsweise Zugang zu einem DPP dienen. Der Digitale Produktpass selbst umfasst die dahinterliegenden strukturierten Produktinformationen und die damit verbundenen technischen Anforderungen.
Wo werden die Daten des DPP gespeichert?
Die Architektur des EU-Systems ist dezentral. Das EU-DPP-Register speichert insbesondere Registrierungsdaten, Identifikatoren und bestimmte Metadaten, während die detaillierten Produktinformationen grundsätzlich beim jeweiligen Wirtschaftsakteur oder einem DPP-Dienstleister gespeichert werden können.
Gibt es bereits ein EU-DPP-Register?
Ja. Die Europäische Kommission hat das Digital Product Passport Registry am 20. Juli 2026 operativ gestartet. Zusätzlich steht eine Testumgebung zur Verfügung.
Können Unternehmen einen DPP selbst erstellen?
Grundsätzlich hängt die konkrete Umsetzung von den jeweiligen Anforderungen ab. Unternehmen können DPP-Prozesse selbst entwickeln oder spezialisierte Software und DPP-Dienstleister einsetzen.
Kann KI bei der Erstellung helfen?
Ja. KI kann unter anderem bei der Extraktion und Strukturierung von Informationen aus Dokumenten helfen. Die automatisierte Verarbeitung ersetzt jedoch nicht die Verantwortung des Unternehmens für die Richtigkeit der relevanten Produktdaten.
Was sollten Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten zunächst prüfen, ob und wann ihre Produkte von DPP-Anforderungen betroffen sein können. Anschließend sollten sie Produktdaten, Lieferantendaten, bestehende IT-Systeme und interne Verantwortlichkeiten analysieren und einen Pilotprozess aufbauen.
Stand des Artikels: September 2026
Da die Einführung des Digitalen Produktpasses schrittweise erfolgt und produktspezifische EU-Rechtsakte hinzukommen, sollten Unternehmen die jeweils aktuellen Anforderungen der Europäischen Kommission und der zuständigen Rechtsakte prüfen.
